Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Einbaubedingungen
der KKS Kälte-Klima-Service GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufs-, Liefer- und Einbaubedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB sowie, soweit gesetzlich zulässig, gegenüber Privatkunden/Verbrauchern.
(2) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(3) Anbieter und Vertragspartner ist:
KKS Kälte-Klima-Service GmbH
Sprudelallee 31
63628 Bad Soden-Salmünster
Geschäftsführer: Oleg Dabizha
WhatsApp: +49 157 85 00 14 77
E-Mail: [info@klima-kks.de](mailto:info@klima-kks.de)
Registergericht: Amtsgericht Hanau
Handelsregister: HRB 99922
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE368030178
Betriebszertifizierung gemäß § 6 ChemKlimaschutzV
Anerkennungs-Nummer: 1040/2024
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, behalten wir uns eine Annahmefrist von zwei Wochen ab Zugang der Bestellung vor.
(2) Die Annahme erfolgt schriftlich, insbesondere durch Übersendung einer Auftragsbestätigung.
(3) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 Überlassene Unterlagen
(1) An allen dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Plänen oder technischen Unterlagen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
(2) Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
(3) Soweit wir das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der in § 2 genannten Frist annehmen, sind die Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Geschäftssitz zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, behalten wir uns angemessene Preisänderungen aufgrund veränderter Lohn-, Material-, Energie- oder Einbaukosten vor, sofern die Leistung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.
(4) Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung gesetzlicher Verzugszinsen vor.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Dem Auftraggeber steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Liefer- und Einbauzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Liefer- und Einbauzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
(2) Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware mit Eintritt des Annahme- oder Schuldnerverzugs auf den Auftraggeber über.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
(1) Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Absendung der Ware, spätestens mit Verlassen unseres Lagers, auf den Auftraggeber über.
(2) Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware und den eingebauten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor.
(2) Dies gilt auch für zukünftige Lieferungen, selbst wenn wir uns nicht ausdrücklich hierauf berufen.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
(1) Sollte unsere Leistung trotz aller aufgewendeten Sorgfalt mangelhaft sein, werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern.
(2) Uns ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(3) Gesetzliche Rückgriffsansprüche bleiben unberührt.
(4) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(5) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz.
(3) Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.